Wissenswertes zur Kostenübernahme der PKV

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Versorgung mit einem Hörgerät – Kostenübernahme der PKV in Freiburg
Das Hörvermögen kann mit zunehmendem Alter nachlassen. Es gibt aber auch Betroffene in mittlerem Lebensalter. Bei Kindern und jungen Menschen haben Beeinträchtigungen beim Hörvermögen oftmals medizinische Gründe. Auch hier ist die Versorgung mit einem Hörgerät für die barrierefreie Bewältigung des Alltags wichtig und notwendig. Für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahre ist die Versorgung mit einem Hörgerät eine Kassenleistung.
Eltern müssen auch bei der Wahl eines hochwertigen digitalen Gerätes keine Zuzahlung leisten. Mit der Volljährigkeit entfällt die vollständige Kassenleistung. Es ist jedoch möglich, eine Kostenübernahme durch die PKV zu erhalten.

Wichtige Informationen zur Kostenübernahme der PKV
PKV übernimmt höhere Zuschüsse als die GKV
Als Erwachsener bekommen Sie für die Versorgung mit einem oder zwei Hörgeräten einen Zuschuss. Dieser Zuschuss wird pro Hörgerät gezahlt. Wenn Sie privat krankenversichert sind, bekommen Sie alle Leistungen, die Ihnen die gesetzliche Versicherung zahlt.
Dies ist unabhängig vom Tarif vonseiten des Gesetzgebers vorgeschrieben. Für die Versorgung mit einem Hörgerät bedeutet dies, dass Sie pro Gerät folgende Zuschüsse erhalten:
- 685 EUR für das Hörgerät, es gilt der Vertragspreis
- 33,50 EUR als Zuschuss für individuell gefertigte Ohrstücke
- 125 EUR als Servicepauschale für notwendige Einstellungen oder Reparaturen
Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten, die darüber hinaus anfallen, selbst tragen. Moderne Hörgeräte kosten im Durchschnitt 2.000 EUR pro Stück. Darin sind die Kosten für das Ohrpassstück und für Servicearbeiten wie die Einstellung noch gar nicht enthalten.
Die Höhe des Zuschusses entnehmen Sie Ihrem Tarif
Als Versicherter der PKV in Freiburg können Sie einen höheren Zuschuss erhalten. Dieser ist von dem Tarif abhängig, für den Sie sich beim Abschluss des Vertrages entschieden haben. Der durchschnittliche Zuschuss beträgt für Versicherte der privaten Krankenkassen 1.500 EUR pro Hörgerät.
Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen handelt es sich hier jedoch nicht um einen Betrag, der vorgeschrieben ist und der für alle Versicherten gilt. Die genauen Informationen über Ihren individuellen Tarif entnehmen Sie Ihrem Vertrag. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, bei der Krankenkasse eine Anfrage zu stellen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme der Hörgeräteversorgung durch die PKV
Probleme mit dem Hörvermögen zeigen sich in verschiedenen Alltagssituationen. Sie können Ihren Gesprächspartner nicht mehr gut verstehen und müssen nachfragen, was er gesagt hat. Sie drehen den Fernseher und das Radio unbewusst lauter. Mitunter haben Sie Probleme, Menschen zu verstehen, die sehr schnell oder etwas verwaschen sprechen. Der erste Ansprechpartner für diese Probleme ist Ihr Hausarzt.
Dieser wird Sie für weitere Untersuchungen an einen HNO-Facharzt überweisen. Dort kann durch eine Untersuchung und durch einen Hörtest festgestellt werden, dass Sie an einer Form der Schwerhörigkeit leiden. Ist die Diagnose gestellt, bekommen Sie eine Verordnung für die Versorgung mit einem Hörgerät. Diese Verordnung ist die Voraussetzung für die Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung.
Individuelle Beratung durch Ihren Hörgeräteakustiker
Haben Sie die Verordnung zur Versorgung mit einem Hörgerät von Ihrem Arzt erhalten, vereinbaren Sie einen Termin mit einem Hörgeräteakustiker in Freiburg. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und stellen Ihnen zunächst verschiedene Optionen für ein Hörgerät zur Auswahl.
Sie haben die Möglichkeit, das Gerät zunächst zu testen. Wenn Sie nicht gut zurechtkommen, wechseln wir das Gerät. Ein Kauf und damit die Übernahme und die Kostenstellung erfolgen erst dann, wenn wir für Sie ein Gerät gefunden haben, mit dem Sie gut zurechtkommen.
Kassenleistung und zusätzliche Leistungen der PKV
Nach dem Abschluss unserer Leistungen für die Versorgung mit einem Hörgerät bekommen Sie von uns eine Rechnung. Sie reichen diese Rechnung bei Ihrer PKV ein. Die gesetzlich festgelegte Kassenleistung ist von der Rechnung noch nicht abgezogen.
Ihre PKV in Freiburg teilt Ihnen mit, wie hoch die Übernahme der Kosten in Ihrem Tarif ist. In jedem Fall erfolgt die Übernahme der Kassenleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Ihre Zuzahlung berechnet sich aus dem von Ihnen abgeschlossenen Tarif.
Hörgerät ohne Zuzahlung kann die Beeinträchtigung nicht ausgleichen – was dann?
Es gibt Hörgeräte, die Sie ohne Zuzahlung erwerben können. Dabei handelt es sich um sogenannte Kassenhörgeräte mit voller Kostenübernahmen. Es sind einfache Geräte, die mitunter für die Versorgung nicht ausreichen.
In diesem Fall haben Sie als Privatversicherter einen großen Vorteil: Die Krankenkasse in Freiburg muss die volle Kostenübernahme für ein Hörgerät zusagen, mit dem Sie optimal versorgt sind. Dies ist eine gesetzliche Festlegung, die für alle privaten Krankenkassen gilt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, welche Kosten die PKV etwa genau übernehmen kann, kommen Sie gerne zum Beratungstermin zu Andreas Holz Hörakustik.

Andreas Holz
(Hörakustikmeister)